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Scheinjugendlichkeit
Zitat von lotusalex2000 am April 30, 2024, 9:23 pm UhrHallo liebe Forumsmitglieder,
wie ihr wisst, gibt es eine ganze Reihe an Gesetzen im Bereich des Schutzes von Minderjährigen. Dabei wird auch das Thema Dolls unter die Lupe genommen und die Scheinjugendlichkeit unter Strafe gestellt.
Was heist das für euch: Darstellung von Minderjährigen-Posings ist verboten.
Das Posten von Bildern kleiner Dolls (<150cm ) mit flachen Brüsten ist definitiv verboten. Gerade an die Neulinge empfehle ich, schaut was deutsche Händler verkaufen und bestellt euch keine Doll im Ausland, welche im Verdacht der Scheinjugendlichkeit steht. Aktuell werden von deutschen Händlern noch Dolls z. Bsp. 148cm Brustgröße J angeboten, daher der vermerk kleine Brüste.
Sollte sich bei der Gesetzeslage etwas ändern, bitte ich euch mich zu Informieren, so das wir gemeinsam gegenfalls Post die gegen neue Auflagen verstoßen entfernen.
Hier der Gesetzestext:
Scheinjugendlichkeit
- 4Abs. 1 Nr. 9 JMStV
Kriterien der »Scheinminderjährigkeit«
- 4Abs. 1 Nr. 9 JMStV
Unter §4Abs. 1 Nr. 9 JMStV bezeichnet man eine Bilddarstellung, deren alter zur Person nicht entspricht und die darauf abzielt, sexuell anbietenden Verhaltens auf den Betrachter augenscheinlich zu vermitteln. Darüber hinaus ist es nicht erforderlich, dass die minderjährige Person teilweise entkleidet oder nackt dargestellt wird, wenn alleine durch Pose & Körperhaltung eine unnatürliche Geschlechtsbetontheit daraus augenscheinlich für dessen Betrachters ergibt.
Viele grüße euer Lotusalex
Hallo liebe Forumsmitglieder,
wie ihr wisst, gibt es eine ganze Reihe an Gesetzen im Bereich des Schutzes von Minderjährigen. Dabei wird auch das Thema Dolls unter die Lupe genommen und die Scheinjugendlichkeit unter Strafe gestellt.
Was heist das für euch: Darstellung von Minderjährigen-Posings ist verboten.
Das Posten von Bildern kleiner Dolls (<150cm ) mit flachen Brüsten ist definitiv verboten. Gerade an die Neulinge empfehle ich, schaut was deutsche Händler verkaufen und bestellt euch keine Doll im Ausland, welche im Verdacht der Scheinjugendlichkeit steht. Aktuell werden von deutschen Händlern noch Dolls z. Bsp. 148cm Brustgröße J angeboten, daher der vermerk kleine Brüste.
Sollte sich bei der Gesetzeslage etwas ändern, bitte ich euch mich zu Informieren, so das wir gemeinsam gegenfalls Post die gegen neue Auflagen verstoßen entfernen.
Hier der Gesetzestext:
Scheinjugendlichkeit
- 4Abs. 1 Nr. 9 JMStV
Kriterien der »Scheinminderjährigkeit«
- 4Abs. 1 Nr. 9 JMStV
Unter §4Abs. 1 Nr. 9 JMStV bezeichnet man eine Bilddarstellung, deren alter zur Person nicht entspricht und die darauf abzielt, sexuell anbietenden Verhaltens auf den Betrachter augenscheinlich zu vermitteln. Darüber hinaus ist es nicht erforderlich, dass die minderjährige Person teilweise entkleidet oder nackt dargestellt wird, wenn alleine durch Pose & Körperhaltung eine unnatürliche Geschlechtsbetontheit daraus augenscheinlich für dessen Betrachters ergibt.
Viele grüße euer Lotusalex
Zitat von bofa am April 30, 2024, 10:25 pm UhrWobei man das auch immer irgendwie schlecht an der Körpergröße fest machen kann.. Gibt ja ein aktuelles Beispiel, wo eine 168 Doll SEHR fragwürdig aussieht....
Wobei man das auch immer irgendwie schlecht an der Körpergröße fest machen kann.. Gibt ja ein aktuelles Beispiel, wo eine 168 Doll SEHR fragwürdig aussieht....
Zitat von lotusalex2000 am April 30, 2024, 10:31 pm UhrDa geb ich dir recht, ich finde den ganzen Text viel zu schwammig. Selbst als Händler tappt man da doch total im Dunkeln, wo die Grenze ist. So wie es jetzt ist, definieren Anwälte die Grenze nach Lust Laune und eigenen finanziellen Interressen. Getreu nach dem Motto ich hasse Menschen und hab gerne Recht.
Naja auf klarere Definitionen kann man da nur hoffen.
Da geb ich dir recht, ich finde den ganzen Text viel zu schwammig. Selbst als Händler tappt man da doch total im Dunkeln, wo die Grenze ist. So wie es jetzt ist, definieren Anwälte die Grenze nach Lust Laune und eigenen finanziellen Interressen. Getreu nach dem Motto ich hasse Menschen und hab gerne Recht.
Naja auf klarere Definitionen kann man da nur hoffen.
Zitat von bofa am April 30, 2024, 11:28 pm UhrMeine Maus ist ja auch nur 148.... aber die hat halt eine SEHR große Oberweite....
Meine Maus ist ja auch nur 148.... aber die hat halt eine SEHR große Oberweite....
Zitat von Lilith am Mai 1, 2024, 2:52 pm UhrMach dir da mal keine Sorgen Bofa,
deine Maus ist eindeutig 'erwachsen' auch wenn sie ein bissi klein ist 😁
Mach dir da mal keine Sorgen Bofa,
deine Maus ist eindeutig 'erwachsen' auch wenn sie ein bissi klein ist 😁
Zitat von Dai am Mai 1, 2024, 5:44 pm UhrMein Adrian dürfte wohl grenzwertig sein, mit seinen 140cm.
Mein Adrian dürfte wohl grenzwertig sein, mit seinen 140cm.
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